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Krankenkassen belohnen Versicherte mit Bonusprogrammen

Bild:©Claudia Hautumm/pixelio.de

Haben Sie es gewusst? Seit der im Jahr 2004 beschlossenen Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, besonders  gesundheitsbewussten gesetzlich Versicherten anhand von Bonusprogrammen interessante Prämien auszuzahlen. In den Genuss der zusätzlichen Prämien und verlockenden Zuzahlungen kommen alle gesetzlich Versicherten, die  regelmäßig an ärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
Bonuspunkte gibt es unter anderem für:

- Die Teilnahme an Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen,
  bei Frauen z.B. die jährliche Krebsvorsorge-Untersuchung beim Frauenarzt
- Nichtraucher
- Aktive Mitgliedschaft in Sportverein oder Fitnesscenter
- Normalgewicht (Body-Mass-Index zwischen 18 und 27)
- Teilnahme an präventiven Gesundheitskursen der Krankenkasse
- Kontroll-Untersuchung beim Zahnarzt
- Teilnahme an ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen

Alle Aktivitäten müssen anhand eines Bonusheftes nachgewiesen werden.

Ist ein von der Krankenversicherung festgelegtes Minimum an Bonus-Punkten innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, können Versicherte ihre gesammelten Punkte gegen attraktive Prämien oder sogar Bargeld eintauschen.



Sowohl Bonusmodelle als auch die Vergabe der Bonus-Punkte sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. So bieten einige Kassen eine direkte Barauszahlung der Punkte, andere wiederum lassen ihre Mitglieder aus Sachprämien wie Reisegutscheinen, Designer-Taschen & Co wählen, die in einem Bonus-Shop zur Auswahl stehen.

Jeder gesetzlich Versicherte kann prüfen, ob die eigene Krankenkasse Bonusprogramme anbietet. In den meisten Fällen findet sich diese Information direkt auf der Internetseite der Kasse oder ist telefonisch über das Servicetelefon zu erfragen. Die Bestellung eines Bonus-Heftchens ist auf den jeweiligen Seiten online über ein Formular möglich. 

Ein Plus für Familien:
Mitversicherte Kinder zählen im Bonus-Heftchen dazu und tragen mit ihren Untersuchungen zum Ansammeln der Punkte bei.

Seit April 2007 sind die Krankenkassen zusätzlich verpflichtet, ihren Versicherten Wahltarife einzuräumen. So gibt es beispielsweise den sogenannten Hausarzttarif. Patienten, die an diesem Tarif teilnehmen und sich verpflichten im Krankheitsfall zuerst zum eigenen Hausarzt zu gehen, werden von Praxisgebühren oder Zuzahlungen befreit.

Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist lediglich eine Option, dass heisst für Ärzte sowie für gesetzlich Versicherte freiwillig.

Hier eine kleine Auswahl an Krankenkassen die ein Bonusprogramm für ihre Versicherten anbieten:

DAK Krankenkasse
Barmer Krankenkasse
BKK  Krankenkasse
Techniker Krankenkasse
AOK Krankenkasse




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