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Umschulung vom Arbeitsamt - Nicht immer ist eine Förderung garantiert

Umschulung vom Arbeitsamt

Bild:©iQoncept - Fotolia.com

Wenn Sie sich beruflich umorientieren möchten, besteht die Möglichkeit einer Umschulung vom Arbeitsamt. Jeder hat eine zweite Chance verdient, auch beruflich. Dieser Grundsatz liegt unter dem entsprechenden Gesetz im Sozialgesetzbuch SGB III, das eine finanzielle Förderung Ihrer Umschulung ermöglicht. Die Betonung liegt hierbei bei "ermöglicht", denn das Arbeitsamt muss Ihre Umschulung nicht fördern, es kann.


Eine Umschulung muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der zuständige Sacharbeiter prüft dann, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch das Arbeitsamt haben. Schrecken Sie aber nicht vor den vielen kleinbedruckten Blättern und den zunächst streng wirkenden Voraussetzungen zurück. Beißen Sie sich durch! Am Ende des Weges durch Paragrafen und Bestimmungen wartet ein "Bildungsgutschein" auf Sie, der Ihre Umschulung finanziert.


Das sind die Voraussetzungen:
Damit Ihr Umschulung vom Arbeitsamt übernommen wird, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die erste ergibt sich schon fast von selbst, wenn Sie eh vom Arbeitsamt betreut werden. Es muss nämlich eine persönliche Beratung durch einen der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes erfolgt sein, bevor Sie Ihre Umschulung beantragen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Umschulung einen echten Mehrwert für Sie hat, das heißt sie erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich und kann auch nicht durch eine einfache Weiterbildung ersetzt werden. Es versteht sich, dass die Einrichtung der Umschulung vom Arbeitsamt als solche anerkannt werden muss. Die letzte Voraussetzung kann Ihnen einen Stein in den Weg räumen, falls Sie vorhaben, sich beruflich völlig neu umzuorientieren. Ihre Berufslaufbahn und Ihre Vorkenntnisse sollten nämlich bei der Wahl der Umschulung berücksichtigt werden. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Förderung durch das Arbeitsamt nichts mehr im Wege.





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