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Job weg und trotzdem kein Ärger mit dem Papierkram - wir sagen Ihnen, wie Sie sich arbeitslos melden und dabei richtig vorgehen.
Man hat Ihnen gekündigt und der Job ist weg? Ärgerlich genug, vielleicht stehen Sie sogar einen Moment unter Schock und fragen sich, wie es nun weitergehen soll. Verständlich - ganz wichtig ist jedoch trotzdem, dass Sie einen kühlen Kopf behalten und schnell handeln. Wir geben Ihnen im Folgenden einige hilfereiche Ratschläge an die Hand, so dass Sie nach der Kündigung wissen, wie es weitergeht.
Zuerst einmal ist der Idealfall, eine nahende Kündigung drei Monate vorher schon dem Arbeitsamt anzukündigen. Damit ist der volle Satz an Arbeitslosengeld gewährleistet, den Sie in der Überbrückungszeit bis zum neuen Job bekommen. Diese Frist des Arbeitsamtes sollte man einhalten, damit Ihnen keine Leistungen im ersten Monat unwiderruflich verloren gehen.
Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie vor Ihrem nahenden 50., 55. oder 58. Geburtstag stehen - dann sollten Sie nach Möglichkeit bis dahin noch mit der Arbeitslosmeldung warten. So ist nämliche eine erhöhte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um drei bis fünf Monate möglich.
Was tun, wenn die Kündigung von Jetzt auf Gleich kommt?
Für diesen speziellen, dringenden Fall wird Ihnen vom Arbeitsamt eine dreitägige Frist eingeräumt, in der Sie sich arbeitslose melden können und sollten. Dann erhalten Sie generell ebenfalls die vollen Leistungen, da die knappe Frist ja nicht Ihr eigenes Verschulden ist.
Arbeitslos melden - Die Unterlagen
Welche Papiere benötigen Sie nun, wenn Sie innerhalb Ihrer Frist einen Termin beim Arbeitsamt gemacht haben? Zuerst einmal - und damit am wichtigsten - sind der Personalausweis und die Lohnsteuerkarte. Von letzterer nehmen Sie am besten das Original und eine Kopie mit, das erleichtert und beschleunigt den Bearbeitungsvorgang beim Arbeitsamt.
Außerdem sollten Sie, wenn Sie vorher schon einmal arbeitslos waren, den Bewilligungsbescheid und die Leistungsnachweise darüber mitnehmen und vorzeigen. Auch hiermit können Sie Ihrem Sachbearbeiter unter die Arme greifen und es sich selbst leichter machen.
Von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber am besten vor der Kündigung schon eine Arbeitsbescheinigung und anschließend das Kündigungsschreiben einfordern, denn auch diese Unterlagen müssen beim Amt vorgelegt werden. Anschließend werden Ihre eventuellen Nebeneinkünfte überprüft (auch hier, wenn nötig, Belege einreichen) und Ihr Bezug von Krankengeld, falls Sie dieses bekommen.
Gut vorbereitet spart ganz klar Zeit und eine schnelle Abwicklung. Mit den aufgeführten Unterlagen sollte es also keine Probleme geben, wenn Sie sich arbeitslos melden müssen.