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Bild: ©eyeofsamara / photocase.de
Nervige Telefonwerbung kommt in der nach oben offenen Richter-Scala für Belästigung gleich hinter Drückerkolonnen. „Einen wunderschönen guten Abend, wie gut, dass Sie zu sprechen sind .... Kommt Ihnen das bekannt vor?? So oder ähnlich hört sich das pseudo-freundliche Bla-Bla der zahlreichen Call-Center an, die tagtäglich unschuldige Mitbürger belästigen. Belästigen? Ja, und das ist wirklich noch harmlos ausgedrückt.
Ich hasse es, voller Vorfreude zum Telefon zu laufen und dann anstelle netter Bekannter eine fremde Werberin an der Strippe zu haben, die mich zu allem Überfluß auch noch so begrüßt, als wären wir seit Jahren beste Freundinnen.
Und immer verlaufen diese Gespräche gleich: Im unverfänglichen Plauderton wird zunächst eine kleine Umfrage angekündigt, diese mit dem Hinweis auf die einzigartige Chance eines Millionengewinns schmackhaft gemacht, um dann über allerlei Umwege auf den eigentlichen Zweck des Anrufs zu kommen: Mir mit fragwürdigen Angeboten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Dabei scheinen die Werber eins erbarmungslos zu ignorieren: Schon seit 2004 sind sogenannte “kalten Anrufe”, also Telefonwerbung von Firmen mit denen man bislang nicht in Geschäftskontakt stand und die den Angerufenen daher kalt erwischen, in Deutschland verboten. Immerhin dürfen Callcenter seit einiger Zeit ihre Telefonnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrücken. Tun sie es doch, werden saftige Geldstrafen fällig.