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Gibt es bei Nichtgefallen eigentlich auch ein Umtauschrecht? Der Pulli sah im Licht der Umkleidekabine völlig anders aus; das neue Kleid schmeichelt nicht gerade den weiblichen Rundungen; Rosa können auch wirklich nur alle anderen tragen. Kommen Ihnen solche Gedanken, wenn Sie Ihre neusten Einkäufe zu Hause betrachten?
Dann können Sie doch theoretisch von Ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen? Wie aber sieht es rechtlich mit dem Umtauschrecht und Rückgaberecht in Deutschland aus? Was erwartet Sie wirklich, wenn Sie einen Artikel umtauschen wollen - die vielzitierte Dienstleistungs-Wüste oder doch eher das Serviceparadies?
Dabei ist es ein großer Unterschied, ob der Artikel online oder im Laden um die Ecke eingekauft wurde. Onlineshopper sind in Sachen Umtauschrecht weit besser dran. Aber dazu unten mehr.
Recht auf Umtausch im Ladengeschäft:
Grundsätzlich gilt, dass Kleidungsstücke und andere Waren nicht vom Verkäufer umgetauscht werden müssen. Ausnahme: Die Artikel waren bereits beim Kauf beschädigt oder anderweitig fehlerhaft und der Käufer bemerkt dies erst nach dem Einkauf. Dann hat der Käufer in jedem Fall die gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantierechte.
Aber was ist mit klassischen Fehlkäufen? Sind Geschäfte verpflichtet, auch solche von der Sache her völlig intakten Artikel umzutauschen? Rein rechtlich: Nein! Dieser Service, der in vielen Geschäften und Ladenketten üblich ist, basiert einzig und allein auf der Kulanz des Händlers. Im Regelfall steht auf dem Kassenbon, ob und in welcher Zeitspanne Ihr Umtauschrecht verfällt. Nach dem Gesetz haben Sie auch keinen zwingenden Anspruch auf Geldrückgabe oder einen Gutschein. Dies liegt allein im Ermessen des Verkäufers. Wenn der dem Umtausch nicht zustimmt, haben Sie schlechte Karten. Dass viele dies nicht wissen, liegt ganz einfach daran, dass die meisten Händler in Deutschland ohne Murren die Waren zurücknehmen, ohne auch nur nach dem Grund für den Umtausch zu fragen. Insofern sind wir doch im Serviceparadies und haben es bisher einfach nur nicht gemerkt. Wer hätte das gedacht :-)
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