Zollauktionen verschaffen Schnäppchen

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Haben Sie schon einmal von der Zollauktion des Bundesministerium für Finanzen gehört? Die läuft ungefähr so ab wie die Versteigerungen bei Ebay. Nur versteigern hier keine Privatpersonen. Echte Schnäppchen kann Frau trotzdem machen. Und man findet hier auch originelle Einzelteile, die man sonst in handelsüblichen Geschäften vergeblich sucht. Es lohnt sich also vorbei zuschauen. Allein schon wegen der Auswahl an Schmuck, Mode und Kosmetika.

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An der Zollauktion können Sie nur teilnehmen, wenn Sie sich auf dem Portal .zoll-auktion.de registriert haben. Jedes Produkt ist bereits mit einem Mindestgebot veranschlagt. In einem bestimmten Zeitfenster heißt es jetzt den Zuschlag zu bekommen. Nicht gleich zu hoch bieten also und den Preis in die Höhe treiben. Abwarten. Und Tee trinken. Dann kurz vor Schluss der Zollauktion am Ball bleiben und das Objekt der Begierde erstehen. Dann können Sie ein antikes Möbelstück, Luxus-Kosmetik oder vielleicht sogar einen Pkw Ihr eigen nennen.

Bei den Zollauktionen kommen wie bei Ebay immer neue spannende Produkte herein. Teure Musikinstrumente, optische Geräte, Handys und Werkzeuge kann Frau hier zu günstigen Preisen abstauben. In der Kategorie "Kostbarkeiten" gibt es Edelsteine und künstlerisch wertvolle Produkte, wie silberne Teekannen. Kurzum, findet sich hier alles, was man unter Wertgegenstand handeln würde. Und das nicht ohne Grund, denn die in den Zollauktionen versteigerten Waren sind sogenannte "bewegliche Sachen", die zuvor gepfändet, beschlagnahmt oder sichergestellt wurden. Es können auch Gegenstände versteigert werden, die zuvor in Verwaltungsgebäuden verwendet wurden.

Wenn Sie auf "privatrechtliche Auktionen" auf dem Portal stoßen, dann handelt es sich um eine solche Zollauktion aus Verwaltungsbeständen. Dadurch erklären sich auch die massiven Arbeitstische und leicht geschmacklosen Lampen auf dem Portal. :) Öffentliche Behörden können auch Fundsachen versteigern, wenn ihnen nicht bekannt ist, wem die Sachen gehören. So werden regelmäßig öffentliche Fundstellen ausgemistet.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass man auf der Webseite nicht einfach so wild das Gebot erhöhen kann. Dafür gibt es nach deutscher Manier Vorschriften. Die Steigerung kann in Mindestschritten erfolgen, die sich nach dem Mindestgebot richten. Bei einem Mindestgebot von 50 Euro muss Frau zum Beispiel um mindestens 2 Euro erhöhen. Wie bei jeder anderen Auktion erhält der Höchstbietende beim Ende der Auktion der Zuschlag. Die erfolgreiche Auktion wird mit einer E-Mail bestätigt. In der E-Mail stehen auch die Zahlungsbedingungen.

Innerhalb von zehn Tagen muss der gebotene Betrage auf das Konto der entsprechenden Behörde überwiesen werden. Die bei der Zollauktion ersteigerten Produkte müssen in der Regel abgeholt werden.


Infos und mehr hier.