Bei Flugverspätung winkt Entschädigung

Eine Flugverspätung ist ärgerlich - Vielleicht winkt aber eine hohe Entschädigung©PhotographyByMK - Fotolia.com

Wer mit dem Flieger verreist, sollte seine Fluggastrechte kennen. Die können ab drei Stunden Verspätung des Fliegers immerhin bis zu 600 Euro Schadensersatz einbringen. Das hat der Europäische Gerichtshof und mittlerweile auch der BGH so entschieden. Die Fluggesellschaften allerdings stellen sich gern mal dumm und speisen Reisende zunächst mit kleinen Trostpflastern wie Verpflegungsgutscheinen ab. Wie in unserem letzten Traumurlaub in der Karibik. Kaum wollten wir braungebrannt und entspannt am Flughafenschalter einchecken, gab's die Hiobsbotschaft: Delay! Der Rückflug unserer holländischen Airline verzögert sich um 4 Stunden. Als Entschädigung für die nun folgende stundenlange Warterei bot uns die Dame am Flughafenschalter Gutscheine an. Der Gegenwert: Ein Getränk und ein Schokoriegel!! Ein Witz, denn Flugreisenden steht bei Verspätungen ab 3 Stunden eine finanzielle Entschädigung in erheblicher Höhe zu. Je nach Länge der Flugstrecke sind bis zu 600 Euro Entschädigung möglich. Voraus­setzung: Der Start­flughafen oder ein Sitz der Air­line müssen in der EU liegen. Bei Flugverspätungen und Flugausfall trauen sich viele nicht, die Entschädigung, die ihnen von Gesetzes wegen zusteht, auch einzufordern. Falsche Zurückhaltung ist hier aber nun wirklich fehl am Platz. Wir zeigen dir, wie du ohne Risiko deinen Anspruch auf eine ordentliche Entschädigung durchsetzen kannst.

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Ab drei Stunden Verspätung winkt eine Entschädigung

Hebt der Flieger mit Verspätung ab, kann das die Urlaubsstimmung kräftig trüben. Bei geringer Verspätung hilft vielleicht noch ein Snack im Restaurant, die Wartezeit zu überbrücken. Aber stundenlanges Warten, womöglich noch mit kleinen Kindern ist nicht das, was man sich unter einem entspannten Urlaub vorstellt. Gibt die Airline in diesem Fall Gutscheine für Verpflegung aus, geben sich viele Reisende damit zufrieden. Was sie nicht wissen: Sie schöpfen damit bei weitem nicht die ihnen zustehenden Fluggastrechte bei Verspätung aus.

Erreicht ein Fluggast sein Ziel mehr als drei Stunden nach der ursprünglich festgelegten Ankunftszeit, kann er für diese Flugverspätung nämlich eine erhebliche Entschädigung verlangen. Und die fällt nicht zu knapp aus. Je nach Länge der Flugstrecke ist ein Schadensersatz zwischen 250 Euro und 600 Euro (bei Langstreckenflügen) drin.

Grundlage für die Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung, ist die so genannte Fluggast-Rechteverordnung der Europäischen Gemeinschaft. In den letzten Jahren wurde der dort festgelegte Anspruch auf Schadensersatz auch vom europäischen Gerichtshof und sogar Bundesgerichtshof bestätigt.

 

Außergewöhnliche Umstände? Die Airline ist beweispflichtig

Von dieser Pflicht zur Entschädigung ist die Fluggesellschaft nur befreit, wenn sogenannte 'außergewöhnliche Umstände' vorliegen, die sie allerdings beweisen muss. Außergewöhnliche Umstände sind alle Vorkommnisse, auf die die Airline keine Einflussmöglichkeiten hat, wie zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen.

Passagiere, deren Flug wegen Streiks ausfällt, können laut Urteil des Bundesgerichtshof (Az. X ZR 111/17) dagegen auf eine Entschädigung durch die Airline hoffen. Im Urteil hatte ein Ehepaar wegen eines Streiks des Sicherheitspersonal seinen Flug nicht antreten können.

Die Fluggesellschaft habe durchaus einen Einfluß auf dieses Vorkommnis gehabt, so dass keine außergewöhnlichen Umstände zu bejahen seien, so die Meinung des Gerichts. Genauso sieht es bei seltenen technischen Defekten und bei Vogelschlag aus. Bei beiden bejahen die Gerichte einen Zusammenhang mit dem Flugbetrieb, so dass die Fluggesellschaft sich nicht auf 'außergewöhnliche Umstände' berufen kann. Auch in diesen Fällen muss sie für die Flugverspätung eine Entschädigung zahlen. Eine hilfreiche Sammlung der wichtigsten Urteilen rund um die Entschädigung von Fluggästen hat die Stiftung Warentest zusammengestellt.

 

Warum Fluggesellschaften absichtlich Flieger überbuchen

Fluggesellschaften spielen bei jedem Flug Poker und überbuchen das Flugzeug über die eigentliche Kapazität hinaus. Es werden also von Anfang an mehr Passagieren Tickets verkauft, als überhaupt Sitzplätze vorhanden sind. Die Fluggesellschaft setzt einfach darauf, dass einige Reisende kurz vorher abspringen, ihren Flug nicht bekommen und so weiter. Manchmal geht dieses Pokerspiel aber nicht auf und es stehen mehr Passagiere zum Einchecken bereit, als ins Flugzeug passen. Wenn du Glück hast, versuchen die Fluggesellschaften dann, einige Reisende durch das Zahlen von hohen Summen zur Aufgabe ihrer Plätze und Nichtantritt des Fluges zu bewegen. Nicht immer erfolgreich. Kommst du wegen Überbuchung oder Annullierung nicht in den Flieger, wird die gleiche Entschädigung fällig, wie bei einer dreistündigen Verspätung.

Wie solltest du bei Flugverspätung und Co vorgehen?

Fluggesellschaften sparen gern bei Entschädigungen. Deswegen musst du im Vorfeld alles tun, um deinen Anspruch beweisen zu können. Das bedeutet: Sollte es irgendwelche Probleme mit deinem Flug geben, informiere dich sofort beim Servicepoint der Fluggesellschaft und lass dir dort sämtliche Probleme Verspätung, Ausfall und - ganz wichtig - den jeweiligen Grund dafür bestätigen. Schriftlich!

Melde dich dann bei deiner Fluglinie. Ebenfalls schriftlich. Du findest dazu auf den Seiten des ADAC einen entsprechenden Fluggastrechte-Musterbrief zum kostenlosen Herunterladen.

Allerdings musst du damit rechnen, dass sich die Fluglinien wenig kooperativ zeigen. Häufig bekommst du ein bereits vorgefertigtes ablehnendes Schreiben in unverständlichem Amtsdeutsch zurück. Kurzum, die Fluggesellschaft möchte nichts bezahlen und bestreitet jeden Fehler. Alternativ wird das Verfahren gern in die Länge gezogen, werden zig Belege angefordert und auf Anfragen mit Formbriefen reagiert. Schließlich ist es ganz im Sinne der Airlines, wenn Reisende entnervt aufgeben und nur eine Minderheit ihre Ansprüche auf Schadensersatz konsequent, notfalls auch vor Gericht, durchsetzt. Wenn du planst auf eigene Faust mit einem Anwalt gegen die Fluggesellschaft vorzugehen, dann schildere deinen Fall dem Luftfahrtbundesamt. Die Einschätzung der staatlichen Behörde hilft dir im Rechtsstreit. Geht die Vorgang vor Gericht, hast du allerdings das Risiko, das Verfahren zu verlieren und auf hohen Verfahrenskosten sitzenzubleiben.

 

Diese Portale helfen dir ganz ohne Risiko

Statt selbst mit der Fluggesellschaft zu streiten, kannst du deine Ansprüche mit Hilfe von Verbraucherportalen geltend machen, die sich auf das Einfordern von Fahrgastansprüchen spezialisiert haben. Diese überprüfen zunächst den Fall und machen dann in deinem Namen eine Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Zur Not auch vor Gericht. Und das ganz ohne finanzielles Risiko für dich. Ob bei deiner Flugverspätung auch wirklich eine Entschädigung winkt, wird mittels Flugdatenbanken und Wetterdaten überprüft. Geht alles glatt und du bekommst eine Entschädigung, geht rund ein Drittel der gezahlten Summe an das Portal. Die Dienstleister nehmen einen Fall aber nur an, wenn er wirklich Aussicht auf Erfolg hat. Was für dich auch eine gewisse Sicherheit bedeutet, denn nehmen sie deinen Fall unter ihre Fittiche, stehen die Chancen auf einen Geldsegen ziemlich gut.

 

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