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Mehrbedarfszuschlag ab der 13. SSW

01.03.10, 19:07
Frage
jojo88
Fragestellerin
Dabei seit: 17.12.2009
Antworten: 5
Hallo,
ich bin in der 11. Woche schwanger und frage mich wie das mit dem Mehrbedarfszuschlag aussieht!Bekommt man das nur wenn man Hartz 4 bezieht oder bekommt das jeder? Wo beantragt man sowas?? Also ich muss dazu sagen, dass ich Studentin bin und Bafög erhalte. Ich weiß nicht, ob das wichtig ist.
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antoworten!
Grüße



 

Antworten (2)

sarinchen
Dabei seit: 10.02.2010
Antworten: 24
Hallo jojo88, hier eine gute Seite die ausführlich über finanzielle Unterstützungen und Möglichkeiten während des Studiums informiert: http://www.mit-kind-studieren.de/index.php?id=finanzielle-leistungen .

Liebe Grüße
02.03.10, 19:38
Netticat64
Dabei seit: 02.09.2008
Antworten: 125
Hi, also wenn ich die folgenden Sätze richtig deute, müsstest du neben dem Bafög auch Anspruch auf Mehrbedarf haben:


"Auszubildende
Auszubildende die keinen Anspruch auf die Regelleistung haben, weil sie nach dem § 7 Abs. 5 SGB II von den Leistungen nach Hartz IV ausgeschlossen wurden (hierzu zählen BAföG Empfänger sowie Empfänger von Leistung zur Förderung der Berufsausbildung nach den §§ 60 bis 62 SGB III) haben dennoch einen Anspruch auf den Mehrbedarf im Sinne des § 21 SGB II, mit Ausnahme des Absatzes 4 (Mehrbedarf für Behinderte).

Der Grund hierfür ist, dass es sich beim Mehrbedarf im Sinne des SGB II nicht um ausbildungsbedingten Bedarf handelt, der schon durch das BAföG oder Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung gedeckt ist. So wird dieser Mehrbedarf zusätzlich zu den Leistungen (BAföG, §§ 60 bis 62 SGB III) gezahlt."

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/mehrbedarf.html
Sprich doch einfach deinen Bafög-Sachbearbeiter oder das Sozialamt an. Die müssten das doch wissen.
Ich wünsch dir viel Glück ...

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.2010 um 00:30.]
03.03.10, 00:29






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