Mehrbedarfszuschlag ab der 13. SSW
Antworten (2)
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sarinchen
Dabei seit: 10.02.2010
Antworten: 24
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Hallo jojo88, hier eine gute Seite die ausführlich über finanzielle Unterstützungen und Möglichkeiten während des Studiums informiert: http://www.mit-kind-studieren.de/index.php?id=finanzielle-leistungen . Liebe Grüße |
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02.03.10, 19:38
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Netticat64
Dabei seit: 02.09.2008
Antworten: 125
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Hi, also wenn ich die folgenden Sätze richtig deute, müsstest du neben dem Bafög auch Anspruch auf Mehrbedarf haben: "Auszubildende Auszubildende die keinen Anspruch auf die Regelleistung haben, weil sie nach dem § 7 Abs. 5 SGB II von den Leistungen nach Hartz IV ausgeschlossen wurden (hierzu zählen BAföG Empfänger sowie Empfänger von Leistung zur Förderung der Berufsausbildung nach den §§ 60 bis 62 SGB III) haben dennoch einen Anspruch auf den Mehrbedarf im Sinne des § 21 SGB II, mit Ausnahme des Absatzes 4 (Mehrbedarf für Behinderte). Der Grund hierfür ist, dass es sich beim Mehrbedarf im Sinne des SGB II nicht um ausbildungsbedingten Bedarf handelt, der schon durch das BAföG oder Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung gedeckt ist. So wird dieser Mehrbedarf zusätzlich zu den Leistungen (BAföG, §§ 60 bis 62 SGB III) gezahlt." Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/mehrbedarf.html Sprich doch einfach deinen Bafög-Sachbearbeiter oder das Sozialamt an. Die müssten das doch wissen. Ich wünsch dir viel Glück ... [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.2010 um 00:30.] |
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03.03.10, 00:29
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