Ich habe zu meinem Geburtstag einen ziemlich hohen Geschenkgutschein von meinen Eltern bekommen und nun frag ich mich ob es wohl möglich ist aufzuteilen. Oder muß ich ihn im Geschäft wenn ich damit zahle gleich ganz aufbrauchen ?
Also bei Thalia bei den Büchern weiß ich dass man es aufteilen kann, aber ich meine nun ein Bekleidungsgeschäft !
Hat jemand das schon mal versucht ?
Liebe Grüße emelie
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Krümmel
Dabei seit: 29.11.2009
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In einem Blumenladen konnte ich einen Gutschein nicht komplett einlösen, das Restguthaben wurde auf dem Gutschein vermerkt und beim nächsten Einkauf verrechnet.
Bewertung der Fragestellerin:
20.02.10, 18:56
Netticat64
Dabei seit: 02.09.2008
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Das nennt man wohl eine Teileinlösung von einem Gutschein. Soweit ich weiß, gibt es dazu weder eine gesetzliche Regelung noch ein Gerichtsurteil. Oft ist der Händler so nett und löst einen Teil der Gutscheinsumme ein, der Restbetrag wird auf dem alten Gutschein notiert. Eine andere Möglichkeit: Du bekommst gleich einen neuen Gutschein über den restlichen Betrag. Die Händler sind aber nicht dazu verpflichtet, den Rest bar an dich auszuzahlen.