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 Frage

Mahngebühr bei der 1. Mahnung überhaupt rechtens

23.12.09, 14:31
Frage
Fantasy
Fragestellerin
Dabei seit: 01.12.2009
Antworten: 21
Hallo liebe Community, ich habe 2 Tage vor erhalt einer Mahnung die Rechnung eines Versandhausen bezahlt. Auf der 1. Mahnung stehen jetzt 7 Euro Mahngebühren, erstens habe ich die Rechnung vor der Mahnung bezahlt und zweitens finde ich 7 Euro Mahngebühren für die 1. Mahnung schon heftig. Dürfen die das überhaupt schon bei der ersten Mahnung berechnen?



 

Antworten (2)

Mischa
Dabei seit: 27.10.2009
Antworten: 4
Hallo Fantasy, hast Du Dir die ABG des Versandhauses angesehen, vielleicht findest Du hierzu eine Klausel?
Ist ein Zahlungsverzug eingetreten, dürfen Dir Mahngebühren berechnet werden.
28.12.09, 21:17
Netticat64
Dabei seit: 02.09.2008
Antworten: 124
Uff, jetzt wirds kompliziert :-)
Mahngebühren sind grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn du im sogenannte Zahlungsverzug bist. In den Verzug kommst du ganz automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Zumindest dann, wenn diese 30-Tage-Frist auf der Rechnung vermerkt war oder sie den AGB stehen und die Rechnung darauf verweist. Ist sie dort vermerkt, die 30 Tage rum und du bekommst eine Mahnung, darf schon mit dieser 1. Mahnung eine Mahngebühr verlangt werden.

Ist die 30 Tage-Frist nicht auf der Rechnung oder in den AGB erwähnt, kommst du erst durch die 1. Mahnung in Verzug. Die kann schon nach 2 Wochen kommen, darf dann aber noch nichts kosten. Erst wenn danach noch eine 2. Mahnung nötig wird, bis du bezahlst, darf eine Mahngebühr verlangt werden.

Wie hoch eine Mahngebühr sein darf, ist wohl nicht festgelegt, 7 Euro ist allerdings viel zu hoch.


[Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 26.02.2010 um 23:46.]
Bewertung der Fragestellerin:

26.02.10, 23:38






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