Stimmt es das man in einer gemieteten Wohung alle zwei Jahre renovieren bzw. die Wände streichen muß ? Unsere Vermieterin erinnert uns alle zwei Jahre daran und gestern kam wieder mal der Erinnerungsbrief.
Liebe Grüße Pinkie
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Merle
Dabei seit: 07.09.2008
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Hi
Da gibt es auch im Gesetzbuch keine konkrete Regelung. Es kommt ganz auf die Formulierung des Mietvertrages drauf an. Meist steht drin das die Wohnung im gleichen Zustand zu übergeben ist, wie sie vorgefunden wurde. Einfach genau im Mietvertrag nachsehen.