Arbeitslos und trotzdem Urlaub?

Bild:©Piotr Marcinski - Fotolia.com

Darf man auch arbeitslos in den Urlaub? Schließlich ist Sommer und damit Urlaubszeit: Sich in der Sonne erholen, andere Kulturen entdecken, Abenteuer erleben – je nach Geschmack, aber auf alle Fälle verreisen – so lautet die Devise für die meisten. Ob auch Arbeitslose in den Urlaub fahren dürfen, ist vielen allerdings nicht klar. Dabei haben auch Arbeitslose ein Recht auf Urlaub.

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Wer freut sich nicht auf die wohlverdiente Auszeit vom Alltag, von Job und Stress? Leider haben aber nicht alle einen Job – der Alltag kann trotzdem zermürbend und anstrengend sein, die Jobsuche häufig enttäuschend, die Tage eintönig. Auch Arbeitslose müssen sich entspannen. Was viele nicht wissen, sie dürfen das auch offiziell. Arbeitslos und Urlaub schliesst sich nicht aus – vorausgesetzt, die Arbeitsagentur erteilt die Genehmigung.

Bis zu 3 Wochen sind möglich
In der Regel darf frau also auch, wenn sie arbeitslos ist, Urlaub machen – sogar bis zu drei Wochen. Während dieser Zeit werden die Geldleistungen von der Agentur auch weiterhin bezahlt. Wer länger verreisen möchte, kann bis zu drei Wochen Mehrurlaub erhalten – jedoch ohne Arbeitslosengeld.

Wichtig ist allerdings, dass der Urlaub bei der betreffenden Arbeitsagentur beantragt wird. Dabei haben Personen, die Kinder haben und ihren Urlaub in den Sommerferien zum Beispeiel bereits vor der Arbeitslosigkeit gebucht haben, gute Chancen auf eine Bewilligung haben. Auch diejenigen, die höchstwahrscheinlich demnächst eine neue Arbeitsstelle haben, bekommen leichter ein "Ja" zum Urlaub.

Die Zusage vom Arbeitsamt
Doch keine Sorge: Auch wenn die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllt werden, wird der Urlaub bei Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen genehmigt. Das Problem ist nur, dass das "Ja" meistens erst zwei Wochen vor Reiseantritt kommt, oft noch kurzfristiger. Die Agenturen begründen das damit, dass es nicht früher absehbar sei, ob während der Urlaubszeit Chancen auf Vermittlung bestehen. Wer arbeitslos ist und in Urlaub fahren möchte, setzt also am besten auf Last-Minute-Angebote.

Besondere Fälle
Es gibt jedoch Fälle, wo der Anspruch auf Urlaub bei Arbeitslosigkeit nur schwer geltend gemacht werden kann. Wer z.B. aufgrund des gewünschten Urlaubs nicht an einer nötigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen kann, muss seine Reise wohl verschieben. Ebenfalls nur in Ausnahmefällen wird eine Urlaubsgenehmigung erteilt, wenn jemand erst seit kurzem arbeitslos ist. In dieser Phase ist nämlich die Chance auf Wiedereingliederung am höchsten.

Hat die Agentur einmal "nein" gesagt, ist es nicht zu empfehlen, trotzdem zu verreisen. Die Konsequenz wäre, das Ihr Arbeitslosengeld für die Urlaubsdauer nicht bezahlt würde und bereits erhaltene Leistungen zurückbezahlt werden müssen. Zudem kommt es zur Unterbrechung des Krankenversicherungsschutzes.

Hat alles geklappt und trotz Arbeitslosigkeit wurde der Urlaub genehmigt, darf man nachher eines nicht vergessen. Sind die Ferien vorbei, muss man in der Regel einen Besuch bei der Arbeitsagentur machen bzw. sich melden. Wer das versäumt, der erhält so lange kein Arbeitslosengeld, bis er dort erscheint.

Arbeitslos und Urlaub, eine Kombi, die sich also nicht generell ausschliesst.