Reisemängel - Wenn Urlaub reklamieren, dann aber richtig
Wer freut sich nicht lange auf seinen Urlaub - die Gedanken an die wohlverdiente Auszeit können schließlich so manchen stressigen Tag versüßen. Aber ist der Urlaub endlich da, ist nicht immer alles eitel Sonnenschein. Gerade Reisemängel können den armen Urlaubern den letzten Nerv rauben. Und das kommt gar nicht so selten vor, die häufigsten Beschwerden von deutschen Reisenden beziehen sich auf wenig schmackhaftes Essen, unfreundliches Personal und schmutzige Zimmer.
Doch was tun, wenn der Flug um Stunden verspätet ist, es statt dem im Reisekatalog versprochenen Blick aufs Meer nur den wenig erholsamen Blick auf die befahrene Straße gibt und die Unterkunft ist alles andere als sauber ist? Na klar, den Urlaub reklamieren!
Und das geht so:
Bei Reisemangel, was als Erstes tun?
Kommt es im Urlaub nun zu einem Reisemangel, sollte dies als Erstes direkt vor Ort angesprochen und um eine Besserung gebeten werden – manches lässt sich schnell klären. Wichtig dabei ist, dass Pauschalreisende sich bei ihrem Reiseveranstalter beschweren und nicht nur beim Hotelbetreiber selbst den Urlaub reklamieren – der Urlaubsvertrag besteht nämlich mit dem Reiseanbieter, nicht mit der Unterkunft.
Schriftliche Bestätigung:
Zudem ist es wichtig, sich die Reisemängel schriftlich von der örtlichen Reiseleitung bestätigen zu lassen. Ist kein Reiseleiter vor Urlaubsort, sollte der Veranstalter per Mail kontaktiert werden. Wichtig: Frist setzen, in der dieser Reisemangel beseitigt werden muss.
Wann gilt die Preisminderung?
Werden Reisemängel nicht behoben oder ist das nicht möglich, weil das Hotelzimmer beispielsweise trotzdem nicht gereinigt wird oder keine Hotelzimmer mit Meerblick verfügbar sind, können Urlauber nach Ablauf der von ihnen festgelegten Frist eine Minderung des Preises einfordern. Dabei gilt es, einige Punkte beim Urlaub reklamieren zu berücksichtigen:
So kann die Preisminderung erst ab dem Moment der Anzeige geltend gemacht werden. Außerdem trifft die Reisende die Beweispflicht. Das heisst: Reisemängel müssen fotografiert oder per Video aufgezeichnet, Zeugen genannt werden. Sprechen Sie Mitreisende an, ob sie Ihnen als Zeugen zur Verfügung stehen. Geht es beispielsweise um eine Lärmbelästigung, ist ein entsprechendes Lärmprotokoll zu empfehlen, in dem der Lärm mit Uhrzeit, Dauer und Intensität notiert wird.
Monatsfrist einhalten
Übrigens besteht der Anspruch auf Rückerstattung lediglich dann, wenn die Beschwerde bis spätestens einen Monat nach Reiseschluss schriftlich beim Veranstalter eingegangen ist. Per Einschreiben mit Rückschein versteht sich, denn sicher, ist sicher.
Mögliche Mängel noch vor Buchung erkennen
Wer die Katalogbeschreibungen aufmerksam liest, kann schon vor Buchung mögliche "Haken" des Hotels erkennen. Die Reiseveranstalter verwenden eine ganz bestimmte Katalog-Sprache, um die vorhandenen Mängel der Hotels zu umschreiben. Mit zweideutigen Formulierungen schützen sie sich gegen spätere Reklamationen ihrer Kunden. Schließlich können sie später immer behaupten, die Urlauber hätten alle Einzelheiten des Hotels vor der Buchung gekannt.
Typisches Beispiel ist die Formulierung "Hotel in zentraler Lage". Wer nur positiv denkt, freut sich auf ein Hotel mit kurzen Wegen bis zu Zentrum und Sehenswürdigkeiten. Wer sich beim Reiseveranstalter später wegen Verkehrslärms und einem erhöhten Lärmpegel zur Nachtzeit beschwert, hat keine guten Chancen. Genau genommen muss man bei einem Hotel in zentraler Lage mit genau diesen Einschränkungen rechnen.
Anders ist die Lage bei Lärmbelästigungen infolge von Bauarbeiten am Hotel oder bei zu kleinen Hotelzimmern. Hier bestehen gute Aussichten auf eine zumindest teilweise Erstattung der Urlaubskosten.
Und wie ist das bei Flugverspätungen?
Laut EU-Gesetz bekommen Passagiere bei großen Flugverspätungen Ausgleichszahlungen, Essens- sowie Getränkegutscheine. Ist jedoch ein Streik Grund für die Flugverspätung, fällt dies unter höhere Gewalt und es gibt keine Rückerstattung wegen Reisemangel.
Frankfurter Tabelle
Eine gute erste Orientierung in Bezug auf Reisemängel und Urlaub reklamieren bietet die allseits bekannte
Frankfurter Tabelle
. Die vom Frankfurter Landgericht entwickelte Tabelle listet alle möglichen bereits entschiedenen Reisemängel - sehr unterhaltsam - samt zugesprochener Reisepreisminderung auf. Sie ist ist zwar für alle anderen Gerichte nicht bindend, wird aber als eine Art Richtschnur von ihnen verwendet.