Reiserücktritt in Krisengebieten einfach möglich?

Bild:©Irina Yun - Fotolia.com

Hatten Sie eine Reise nach Ägypten gebucht und denken nun über einen Reiserücktritt nach? Unruhen und Proteste im Land des Reisezieles sind für viele Reisende und Familien ein Grund, ihre Urlaubsreise abzusagen. Schließlich möchte man sich im Urlaub entspannen und sich keine Sorgen um das eigene Wohl machen. Doch besonders die Frage der Rückerstattung von Kosten bereitet vielen Reisenden Kopfzerbrechen.

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Generell können Sie natürlich jede Reise sowohl vor der Abreise als auch während dem Urlaub stornieren oder abbrechen. Bei der Frage der Kosten spielt dabei die "höhere Gewalt" eine wichtige Rolle. Als "höhere Gewalt" zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen in einem Land, wenn diese unvorhergesehen eintreten und die Reise durch sie "erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird". Wann der Reiserücktritt kostenlos ist, hängt allerdings davon ab, wann Sie die Reise gebucht haben und welche Empfehlungen das Auswärtigen Amt ausspricht.

Auswärtige Amt informiert
Das Auswärtige Amt spricht Sicherheitshinweise und Reisewarnungen aus. Doch nur die offiziellen Reisewarnungen ermöglichen Ihnen den kostenlosen Reiserücktritt. Spricht das Auswärtige Amt also eine offizielle Reisewarnung für ein Land aus, so wie es momentan für Haiti, Afghanistan oder auch den Irak der Fall ist, gilt die „höhere Gewalt“ als bestätigt.

Wichtig für Ihre Möglichkeit des kostenlosen Reiserücktritts ist aber auch der Status des Landes zum Zeitpunkt Ihrer Buchung. Verhängt das Auswärtige Amt vor Ihrem Reiseantritt eine offizielle Reisewarnung, können Sie den Urlaub stornieren und erhalten eine Rückerstattung der Kosten in vollem Umfang. Dies gilt allerdings nur, wenn die Reisewarnung nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung bestand.

Wenn Sie dagegen schon bei der Buchung von den Gefahren im Reiseland wussten, tätigen Sie die Buchung auf eigene Gefahr und erhalten bei einer Stornierung keine Rückerstattung.

Wird eine die Reisewarnung erst herausgegeben, während Sie sich schon im Reiseland befinden, können Sie dennoch den Urlaub abbrechen und eine frühere Heimreise fordern. In diesem Fall teilen sich die Kosten zwischen dem Veranstalter und Ihnen auf, da Sie ja bereits einen Teil der Reise in Anspruch genommen haben.


So oder so sollten Sie immer zunächst das Gespräch mit Ihrem Reiseveranstalter suchen. Viele Reiseagenturen sind sehr kulant, wenn es um das Wohl und die Zufriedenheit ihrer Kunden geht. Oft bieten sie eine Umbuchung der Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder in ein anderes Land an, falls ein kostenloser Reiserücktritt nicht möglich ist.