Arbeitssuchend melden - Wenn es Dich trifft, musst Du folgendes beachten

Bild:©imaginando - Fotolia.com Arbeitssuchend

Manchmal kommt es anders als man denkt und man muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden – und das, obwohl man sich eben noch für eine taffe, erfolgreiche Karrierefrau gehalten hat, die auf dem besten Weg ist, den Chefsessel zu erklimmen. Aber auch, wenn der Schock erst einmal groß ist: Du solltest Dich jetzt so schnell wie möglich arbeitssuchend melden, telefonisch, persönlich oder neuerdings auch online.

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Fristen und Termine
Du kannst Dich arbeitssuchend melden, sobald Du weißt, dass Dein Vertrag gekündigt oder nicht verlängert wird. Spätestens drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses sollte es aber erledigt sein, denn wenn Du länger wartest, tritt eine Sperre von einer Woche in Kraft, während der Du kein Arbeitslosengeld erhältst.

Wenn Du erst später erfährst, dass Du Deinen Job verlierst, musst Du Dich noch mehr beeilen und innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden, wenn Du keine Sperre riskieren willst. Nur wenn Du wichtige Gründe, beispielsweise eine Erkrankung, nachweisen kannst, die Dich an der rechtzeitigen Meldung gehindert haben, tritt die Sperre nicht in Kraft.

Übrigens: sich arbeitssuchend zu melden ist etwas anderes als sich arbeitslos zu melden. Damit Du Arbeitslosengeld bekommst, ist beides notwendig, allerdings gelten unterschiedliche Fristen: Arbeitslos kannst Du Dich erst drei Monate vor dem Auslaufen Deines Arbeitsvertrags melden, nicht früher. Bei der Meldung als arbeitssuchend ist das hingegen möglich und sinnvoll.


Warum solltest Du Dich arbeitssuchend melden?
Es gibt zwei Gründe, aus denen Du Dich arbeitssuchend melden solltest: Zum einen bekommst Du ohne eine solche Meldung kein Arbeitslosengeld, zum anderen wird Deine Sachbearbeiterin oder Dein Sachbearbeiter versuchen, Dir bei der Suche nach einem neuen Job zu helfen. Das klappt erfahrungsgemäß desto besser, je früher Du damit anfängst.

Möglicherweise schlummert sogar Dein künftiger Traumjob bereits in der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Du ihn frühzeitig findest, kannst Du ihn mit etwas Glück auch gleich im Anschluss an Deinen alten Job antreten, und das ganz ohne offizielle Arbeitslosigkeit und Lücke im Lebenslauf.


Wie Du Dich arbeitssuchend melden kannst
Du musst Dich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn Dein alter Arbeitgeber Dir keinen Urlaub geben will, denn die Fristen gelten natürlich trotzdem. In solchen Fällen kannst Du Dich auch auf anderen Wegen arbeitssuchend melden, online beispielsweise, schriftlich oder auch telefonisch. Wenn Du Dich für einen dieser Wege entscheidest, ist die Frist zwar eingehalten, Du musst aber dennoch zu einem späteren Zeitpunkt persönlich vorbeikommen, damit die Meldung auch wirklich wirksam wird.

Auch wenn Du Dich entscheidest, Dich online arbeitssuchend zu melden: Formulare gibt es trotzdem auszufüllen. Unter anderem musst Du Angaben zu Deinem Lebenslauf und zu Deinem bisherigen Job machen. Deine Sachbearbeiterin oder Dein Sachbearbeiter wird Dich dann innerhalb von drei Werktagen anrufen, vielleicht noch ein paar Fragen stellen und einen Termin für die persönliche Meldung vereinbaren.


Wie geht es weiter?
Wenn Du Dich innerhalb der Fristen arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet hast, bekommst Du zunächst einmal Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent Deines bisherigen Gehalts; wenn Du ein Kind hast, sind es 67 Prozent. In der Regel bekommst Du dieses Arbeitslosengeld ein Jahr lang, danach, wenn Du die Leistungsvoraussetzungen erfüllst, Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Der erste Schritt für all das ist jedoch immer, Dich arbeitssuchend zu melden.